
Erholungsraum
Ob wandern, Rad fahren oder Pilze sammeln - der Wald bietet der Bevölkerung ein breites Angebot an Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten.
Dies wird von der Bevölkerung meist als selbstverständlich wahrgenommen. Schließlich regelt auch das Bayerische Waldgesetz das freie und unentgeltliche Betretungsrecht. Aber erst Forststraßen, Wald- und Wanderwege schaffen den Zugang zu diesem Erlebnis. Die regelmäßige Kontrolle von Wegbäumen und Waldpflege vermindert die Gefahr von herunterbrechenden, toten Ästen. Die Grundlage für die Nutzung als Erholungsraum liegt somit in der nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Wälder, denn nur durch eine über Jahrhunderte anhaltende Bewirtschaftung konnte diese wertvolle Kulturlandschaft überhaupt entstehen.
Die Bayerischen Staatsforsten haben eine Karte mit besonders lohnenden Ausflugszielen veröffentlicht.